Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 01.01.2010 , 15% erneuerbare Energien einzusetzen, sobald Sie ihre Heizungsanlage austauschen.

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Hinweis: Quelle und Copyright ist das Umweltministerium Baden-Württemberg.