Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 01.01.2010 , 15% erneuerbare Energien einzusetzen, sobald Sie ihre Heizungsanlage austauschen.