Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern, wo sie langfristig Energie einsparen können. Er berücksichtigt die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen des Wohngebäudes. Damit und durch eine kompakte, ansprechende Form soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt.
Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes einerseits für den Ist-Zustand und andererseits – hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand und die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer anpassen.
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:
Ein Sanierungsfahrplan wird von Energieberaterinnen und Energieberatern für ein bestehendes Wohngebäude in Baden-Württemberg ausgestellt.
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Er stellt für einige im Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.
Hinweis: Quelle und Copyright des Textes ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg.
Tizian Eisenhut
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