Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 01.01.2010 , 15% erneuerbare Energien einzusetzen, sobald Sie ihre Heizungsanlage austauschen.
Die Optionen: Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung
Dämmung des Dachen/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke
Sonstige Optionen: Photovoltaikanlagen, Kraft Wärme Kopplungen, Anschluss an ein Wärmenetz.
Durch den Einsatz von Bioöl oder Biogas in kombination mit einem Sanierungsfahrplan kann das EWärmeG vollständig Erfüllt werden
Hinweis: Quelle und Copyright ist das Umweltministerium Baden-Württemberg.
Tizian Eisenhut
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